Der Bau eines Hauses ist ein teures Unterfangen. Um es effizienter zu machen, lohnt es sich, im vorhinein herauszufinden, wie die verschiedenen Bauphasen schrittweise aussehen.
1. Örtlicher Flächennutzungsplan
2. Erschließungsbedingungen für das Grundstück
3. Kauf des Grundstücks
4 Architektur- und Konstruktionsentwurf
5. Anschlüsse - Versprechen
6. die Baugenehmigung
7 Anmeldung des Baus eines Einfamilienhauses
8. zusätzliche Stellungnahmen, Vereinbarungen
9. Bauprotokoll
10. Baubeginn und Rohbaustufe
11. Stufe 2 - offener Rohzustand
12. Dritte Stufe - Geschlossener Zustand
13. äußere Wärmedämmung
14. Montage und Fertigstellung
15. Fertigstellung der Arbeiten, Abnahme, Kontrollen, Protokolle
16. Benachrichtigung über den Abschluss von Bauarbeiten
17. Zusammenfassung - Hausbaukosten
1. Örtlicher Flächennutzungsplan
Man spricht darüber selten im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses, und es ist so wichtig, dass man sich schon vor dem Kauf eines Grundstücks damit vertraut machen muss. Der Plan auch B-Plan genannt wird in Form eines Beschlusses des Gemeinderates verabschiedet und besteht aus einem Textteil und einem graphischen Teil, d.h. einer Karte, auf der die Lage der öffentlichen Zweckbestimmung der geplanten Immobilie, die Baubedingungen und deren Nutzung dargestellt sind. Der Plan kann im Gemeindeamt oder im Internet entsprechend der Lage des Grundstücks eingesehen werden.
Der Plan zeigt auf, ob das Grundstück für eine Wohnbebauung vorgesehen ist und wie seine Umgebung in Zukunft aussehen soll, z.B. ob es eine Autobahn, ein großes Gebäude oder eine Privathausanlage geben wird. Dies sind Faktoren, welche die Entscheidung für einen bestimmten Standort beeinflussen. Sie können dem Dokument auch entnehmen, welche Kriterien ein Gebäude erfüllen muss, das auf einem bestimmten Grundstück errichtet wird, vorausgesetzt, das Grenzstein ist vorhanden. So können beispielsweise die Baufluchtlinie, die Höhe, die Anzahl der Stockwerke und sogar die Art der Bedachung und die Dachneigung bestimmt werden. Die genaue Kenntnis des Plans ermöglicht es Ihnen, eine Entscheidung über den Kauf eines Grundstücks zu treffen, beschleunigt und erleichtert aber auch das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung erheblich. Zu diesem Zweck wird es notwendig sein, eine Kopie eines solchen Plans von der Geschäftsstelle zu erhalten. Der Antrag auf Ausstellung ist in der Regel gebührenpflichtig.
2. Erschließungsbedingungen für das
Baugrundstück
Nicht immer wird ein Bebauungsplan für ein Gebiet erstellt, so dass vor Baubeginn eine Festlegung der Bebauungsbedingungen angefragt werden muss. Er legt die Bedingungen für eine Veränderung der Art und Weise der Flächennutzung als Folge der Erschließung fest. Deshalb regelt er die Größe des Gebäudes, seinen Typ, seine Form und sogar die Farbe der Fassade und die Lage des Hauses auf dem Grundstück. Die Entscheidung über die Bebauungsbedingungen wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung - dem Gemeindevorsteher, dem Bürgermeister oder dem Vorsitzenden der Stadt - getroffen.
3. Kauf des Grundstücks
Wenn man die durch den örtlichen Bebauungsplan und die beschlossenen Bauauflagen bedingten Einschränkungen kennt, kann man zum nächsten Schritt übergehen - dem Kauf eines Grundstücks. Die wichtigsten Kriterien sind hier Preis und Standort. Ob Immobilien am Stadtrand, entfernt von Erholungsgebieten, näher an Autobahnen und Großbetrieben sind billiger als solche, die im Stadtzentrum, in der Nähe eines Waldes, Sees oder anderer attraktiver Gebiete liegen. Daher sollten alle Investitionsvorhaben, die in der Nähe des von uns in Betracht gezogenen Standortes durchgeführt sollen, berücksichtigt werden. Wenn der Standort an der Grenze zu einer anderen Gemeinde liegt, lohnt es sich auch, sich mit dem Bebauungsplan des zweiten Amtes vertraut zu machen.
Wichtig ist auch die Frage der Medienanschlüsse - nicht alle Grundstücke sind an öffentliche Netze angeschlossen, dann ist es notwendig, dies selbst zu tun und zu diesem Zweck einen Ort zu finden, an dem eine Jauchegrube oder ein Brunnen auf dem Grundstück platziert wird. Es ist auch notwendig, die Frage der Entwässerung des Regenwassers von der Straße und den angrenzenden Grundstücken zu prüfen, damit im Falle von starken Regenfällen das Grundstück nicht überschwemmt wird.
4. Architektur- und Bauplanung
Der Entwurf wird von einem Architekten mit entsprechenden Kenntnissen, Erfahrungen und Genehmigungen erstellt, die im Vorfeld überprüft werden sollten. In diesem Fall erhalten wir die Möglichkeit, die Bauweise zu wählen, ein modernes, intelligentes, ökologisches und wirtschaftliches Haus zu bauen.
Das Projekt muss eine zweifache Ausfertigung haben - Konstruktion und Ausführung. Die erste wird im Büro angefertigt, während die zweite eine Ergänzung zum Bauprojekt darstellt und für die Durchführung des Baus notwendig ist. Es handelt sich um ein grundlegendes Dokument, auf das sich der Auftragnehmer stützt. Bevor mit der Ausführung des Projekts fortgefahren wird, sollte mit dem Architekten vereinbart werden, ob er beide Arten von Projekten in den vereinbarten Preis einbezieht, denn wie die Praxis zeigt, muss der Ausführungsentwurf manchmal zusätzlich bezahlt werden.
6. Die Baugenehmigung
Vier Kopien vom Bauprojekt, eine Bescheinigung über die Kenntnisse des Planers, ausgestellt von einem zuständigen Bauamt, eine Erklärung über das Recht, über das Grundstück zu verfügen und Bauarbeiten daran durchzuführen, Auszug aus dem örtlichen Bebauungsplan oder ein Beschluss über die Baubedingungen,
technische Bedingungen für die Herstellung der Anschlüsse.
Je nach der Art der Bausubstanz kann die Behörde zusätzliche Dokumente verlangen, die sich aus besonderen Bestimmungen ergeben. Dies ist notwendig, wenn die Bauarbeiten den Bereich umfassen sollen, der in der Liste der Denkmäler aufgeführt ist. Dann muss die vom Landesdenkmalpfleger erhaltene Baugenehmigung vorgelegt werden.
Nach dem Baugesetz sollte die Erteilung der Baugenehmigung nicht mehr als 65 Tage dauern. Nachdem man sie erhalten hat, sollte man weitere 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum warten, bis die Entscheidung rechtskräftig wird. Die Genehmigung ist ab dem Datum, an dem sie rechtsverbindlich wird, drei Jahre lang gültig. Eine Unterbrechung während der Bauarbeiten, die mehr als 36 Monate dauert, führt dazu, dass eine neue Genehmigung eingeholt werden muss.